Selbstbestimmung bis zum Ende

Patientenverfügung

Die Patientenautonomie ist die Grundlage jeder pflegerischen und ärztlichen Maßnahme am Patienten. Das bedeutet, dass jede Form von Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung eines Patienten für die Zukunft. Sie dient der Entscheidungsfindung in Situationen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst auszudrücken, z.B. bei Bewusstlosigkeit, und ist bindend.

Ergänzt wird die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht, damit eine Person des Vertrauens den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber dem behandelnden ärztlichen Personal deutlich machen kann. 

Grundsätzlich empfehlen wir ein gemeinsames Gespräch mit allen Angehörigen zu dem verfügten Willen, der in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt wurde. 

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Alternativ zum Download sind diese Dokumente auch in der Buchhandlung der DIAKO sowie an der Information erhältlich. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an unseren Ethikrat.

Kontakt

Ethikreferat

Tel. 0461 812 –2006
E-Mail: ethik(at)diako.de